Kobi: Muss man diesen Wabengrill im Fahrzeugausweis eintragen lassen? Wenn ja,
bekommt man die benötigten Gutachten dazu?
Eliza Atanasova: Grüezi
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ja, in der Regel muss der Wabengrill im Fahrzeugausweis eingetragen werden, wenn er eine technische Veränderung am Fahrzeug darstellt. Für die Eintragung benötigen Sie ein Gutachten, das bestätigt, dass der Grill den Vorschriften entspricht. Wir stellen keine aus.
Wir empfehlen, sich an die zuständigen Straßenverkehrsbehörden oder Prüforganisationen zu wenden, um genauere Informationen zu erhalten und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Gutachten vorhanden sind.
Lassen Sie uns gerne wissen, wenn Sie weitere Fragen haben sollten.
Ihr Ultimus-Team
Auf unserer Website verwenden wir Cookies, um sicherzustellen, dass unsere Seite Ihnen das Optimum an Benutzererfahrung bietet. Weitere Informationen dazu finden Sie bei unserem Datenschutz. Sollten Sie unsere Website weiterhin nutzen, gehen wir davon aus, dass Sie mit ihr zufrieden sind.
Bewertungen
Es gibt noch keine Bewertungen.